ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


AZTATIS GmbH.

Gültig von 10. 07. 2023

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB" genannt) regeln die Bedingungen des zwischen dem Mieter und dem Vermieter Aztatis GmbH (nachstehend "Aztatis" genannt) abgeschlossenen Vertrages (nachstehend "Vertrag" genannt) über die Anmietung der in den Räumlichkeiten der Aztatis GmbH, Győri út 50., 9400 Sopron, Ungarn, zur Verfügung stehenden Geräte und Montageeinrichtungen.


1. Grunddaten Aztatis Kft.:
Name: Aztatis Szolgáltató KFT.
Sitz: 9400 Sopron, Király Jenő utca 7. 2/12
Standort: 9400 Sopron, Győri út 50.
Gerichtsstand: Győri Törvényszék Cégbírósága
Firmenbuchnummer: 08-09-022735
Steuernummer: 12799635-2-08
EU Steuernummer: HU12799635
Bank Konto: OTP Bank 11737045 21432167
IBAN: HU60117370452143216700000000
Telefonnummer: +36 99 200 484
E-mail: kapcsolat@aztatiskft.hu



2. Allgemeine Bestimmungen

2.1 Diese AGB gelten für alle von Aztatis durchgeführten Vermietungen. Vertragsgegenstand ist der auf dem Gelände befindliche Hebe- und/oder Montagearbeitsplatz sowie die Geräte, Werkzeuge, eventuelle Maschinenausstattungen (zusammen: Ausrüstungen), die sich im ausschließlichen Eigentum von Aztatis befinden.

2.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme des auf der Website angegebenen Angebots und/oder mit der Lieferung der Ausrüstung zustande.

2.3 Der Vertrag unterliegt den vorliegenden AGB, indem er den Mietgegenstand, die Dauer der Mietzeit und den Mietpreis, wie im Angebot angegeben, umfasst. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum abgeschlossen, der vom Mieter bestimmt wird.

2.4 Über die Übergabe des Geräts an den Mieter und seine Rückgabe wird ein Protokoll geführt. Mit der Unterzeichnung des Protokolls erkennt der Mieter an und erklärt, dass er mit dem Verwendungszweck, der Nutzung und den technischen Merkmalen des Geräts und seines Zubehörs vertraut ist, dass er die gesetzlichen Vorschriften für die Nutzung kennt, dass das Gerät ordnungsgemäß funktioniert und sich in einem sauberen Zustand befindet. Der Mieter ist für die ausschließliche Nutzung des gemieteten Geräts gemäß den von Aztatis beschriebenen Spezifikationen verantwortlich. Der Mieter kann nach Unterzeichnung des Übergabeprotokolls keine Einwände in bezug auf Quantität oder Qualität des Geräts erheben.


3. Rechte und Pflichten

3.1 Rechte und Pflichten von Aztatis

3.1.1 Während der Laufzeit des Mietvertrags ist Aztatis berechtigt, das Gerät jederzeit zu kontrollieren, um sich zu vergewissern, daß es bestimmungsgemäß und fachgerecht verwendet wird und daß der Mieter die für die Verwendung des Geräts geltenden Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften einhält. Aztatis ist berechtigt, die Miete einseitig auszusetzen, wenn sie der Auffassung ist, dass die weitere Nutzung schwere Schäden verursachen oder die Sicherheit von Leben und Eigentum gefährden kann. Aztatis ist verpflichtet, das Gerät zu warten, gelegentlich zu reparieren und Störungen vor Ort zu beheben.
3.1.2 Bei einem Ausfall des Geräts ist ausschließlich Aztatis berechtigt, die Ad-hoc-Reparatur, die Störungsbeseitigung vor Ort und die Wartung durchzuführen und durchführen zu lassen.
3.1.3 In folgenden Fällen ist Aztatis berechtigt, dem Mieter die entstandenen Kosten der Fehlerbeseitigung in Rechnung zu stellen – Wegzeit, Servicestundensatz, Ersatzteile, sonstige anfallende Kosten:
- Die Ursache des Defekts liegt in der unsachgemäßen Verwendung des Geräts


3.2 Rechte und Pflichten des Mieters

3.2.1 Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für das gemietete Material vom Zeitpunkt des Empfangs bis zur Rückgabe am vorgesehenen Standort in einwandfreiem, vollständigem und sauberem Zustand.
3.2.2 Der Mieter ist verpflichtet, Menge, Qualität und Zustand des Materials bei Erhalt zu überprüfen.
3.2.3 Der Mieter hat das Recht und die Pflicht, sich mit der Bedienung und dem Gebrauch des Gerätes vertraut zu machen und es wie im Mietvertrag beschrieben für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Er darf das Gerät nicht an einen Dritten zur Nutzung weitergeben.
3.2.4 Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät nur nach den Anweisungen von Aztatis und entsprechend seinem Verwendungszweck zu benutzen. Er verpflichtet sich, die von Aztatis beschriebenen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Der Mieter erstattet Aztatis alle Reparatur- und Reinigungskosten, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstehen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle des Auslaufens umweltschädlicher Flüssigkeiten (z.B. Kühlwasser, Maschinen- oder Motoröl), die Kosten für die Reinigung und die Dekontaminierung der Umgebung sowie die Deaktivierung.
3.2.5. In solchen Fällen sind die Parteien verpflichtet, Protokoll- oder Videoaufzeichnungen und Fotos anzufertigen.
3.2.6 Im Falle eines Ausfalls oder einer Störung des Geräts ist der Mieter verpflichtet, Aztatis unverzüglich mündlich zu informieren. Benutzt der Mieter das Gerät weiter, während es sich in einem mangelhaften Zustand befindet, so haftet er allein für alle Schäden, Verluste oder Unfälle, die sich direkt oder indirekt aus diesem Grund ergeben. Wird das Gerät aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, beschädigt, so ist Aztatis berechtigt, vom Mieter die Kosten für die Reparatur und den Mietausfall während der Reparaturzeit zu verlangen.
3.2.7 Bei irreparabler Beschädigung oder Zerstörung der Geräte ist der Mieter verpflichtet, Aztatis unverzüglich zu informieren und Schadensersatz zu leisten. Die Entschädigung wird auf der Grundlage von zwei Faktoren berechnet: dem Wiederbeschaffungswert des Geräts, der dem aktuellen Kaufpreis des Geräts entspricht, und dem Mietausfall für den Zeitraum, in dem das neue Gerät angeschafft wird (maximal 2 Wochen). Die Summe dieser beiden Faktoren wird dem Mieter mit einer Zahlungsfrist von 8 Tagen in Rechnung gestellt.
3.2.8 Der Mieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person muss bei der Rückgabe des Geräts anwesend sein.
3.2.9 Bei Beendigung der Mietzeit hat der Mieter das gemietete Gerät unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben und das auf der Hebe- oder Montagebühne abgestellte Fahrzeug vom Gelände zu entfernen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, das Gerät auf Kosten und Gefahr des Mieters entfernen zu lassen und für die Zeit bis zur Entfernung durch den Mieter eine Lagergebühr in Höhe des Mietpreises pro Benutzungsstunde zu berechnen.
3.2.10 Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät in einem sauberen und für den vorgesehenen Gebrauch geeigneten Zustand zurückzugeben. Sollte für die Weitervermietung eine Reinigung oder Säuberung erforderlich sein, wird Aztatis eine Reinigungsgebühr berechnen.
3.2.11 Der Mieter darf das Gerät nicht bedienen, wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden oder die Handlungsfähigkeit beeinträchtigenden Mitteln steht. Bei einem solchen Verdacht oder in jedem Fall, in dem der Mieter nach Ansicht des Vermieters nicht in der Lage ist, die Hebe- und Montagebühne zu bedienen (durch einen externen und laienhaften Beobachter), ist der Vermieter jederzeit berechtigt, die Überlassung des Gerätes zu verweigern und den Vertrag sofort zu kündigen, auch mündlich. Der Mieter darf das Gerät nicht an einen Dritten weitergeben.
3.2.12 Mieter bestätigt, dass er die nötigen Fachkenntnisse und eventuell vorgeschriebene Bescheinigungen für die Bedienung der gemieteten Geräte besitzt.
3.2.13 Mieter ist verpflichtet die Allgemeinen Brandschutzbestimmungen (hier herunterladen) jederzeit einzuhalten.

 

4. Miete, Zahlungsbedingungen

4.1 Aztatis erhebt für jede angefangene Stunde der Mietzeit einen Mietpreis.
4.2 Der Mieter ist verpflichtet, Aztatis den im Mietvertrag festgelegten Mietpreis für das gemietete Gerät zu zahlen. Aztatis ist berechtigt, für jede angefangene Stunde des Mietzeitraums bis zur Rückgabe des Geräts einen Verspätungszuschlag in Höhe des im Mietvertrag festgelegten Mietpreises zu berechnen. Wird das Gerät vor Ablauf der im Mietvertrag festgelegten Frist zurückgegeben, so hat der Mieter das Recht, von Aztatis eine Anpassung des Mietpreises zu verlangen.
4.3 Der Mieter erkennt an, daß die Verpflichtung zur Zahlung des Mietpreises auch dann fortbesteht, wenn er das gemietete Gerät aus Gründen, die Aztatis nicht zu vertreten hat, nicht benutzen kann.
4.4 In allen Fällen ist der Mietpreis im Voraus vor Beginn der Mietzeit zu entrichten.
4.5 Bei verspäteter Zahlung des Mietpreises ist Aztatis berechtigt, Verzugszinsen gemäß den Bestimmungen des geltenden Bürgerlichen Gesetzbuches zu berechnen.
4.6 Der Mieter nimmt zur Kenntnis, daß Aztatis im Falle eines Zahlungsverzugs des Mieters und der Einschaltung eines Inkassobüros zur Eintreibung der Miete berechtigt ist, die Daten des Mieters an das Inkassobüro weiterzugeben. Aztatis wird die Kosten des Forderungsmanagements an den Mieter weitergeben.
4.7 Der Mietpreis beinhaltet die für die ordnungsgemäße Nutzung der gemieteten Geräte erforderlichen Strom- und Wasserkosten, nicht jedoch die Strom- und Wasserkosten für die Nutzung von Geräten, die vom Mieter genutzt werden, aber nicht dem Vermieter gehören.
4.8 Online-Kreditkartenzahlungen werden über das Barion-System abgewickelt. Die Daten der Kreditkarte werden nicht an den Händler weitergegeben. Der Dienstleister Barion Payment Zrt. ist ein von der Ungarischen Nationalbank beaufsichtigtes Institut, Lizenznummer H-EN-I-1064/2013.

 

5. Haftung

5.1 Aztatis haftet nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die dem Mieter oder Dritten aufgrund eines Defekts des Geräts oder einer anderen Ursache, die außerhalb der Kontrolle von Aztatis liegt, oder aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Mieters entstehen. Aztatis schließt die Haftung für alle direkten und indirekten Schäden aus, mit Ausnahme von Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, und von Schäden, die durch eine Vertragsverletzung verursacht wurden, die das Leben, den Körper oder die Gesundheit von Menschen verletzt.
5.2 Aztatis kann nicht für mittelbare Schäden haftbar gemacht werden. Im Falle einer Vertragsverletzung durch Aztatis ist die Schadensersatzpflicht von Aztatis auf die Höhe des geschuldeten Mietzinses beschränkt.
5.3 Der Mieter haftet gegenüber Aztatis für alle Schäden, die während der Mietzeit und während des Gebrauchs am Mietgegenstand entstehen. Darüber hinaus haftet der Mieter für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, oder für den Verlust der Geräte (z.B. Diebstahl) während der Mietzeit.
5.4 Aztatis haftet gegenüber dem Mieter nur in den in diesen AGB ausdrücklich vorgesehenen Fällen und in Fällen, in denen ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist (insbesondere bei vorsätzlich verursachten Schäden, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit von Menschen und bei Schäden, die unter die Produkthaftung fallen).
5.5 Aztatis haftet nicht für Schäden, die auf ungenaue und/oder falsche Angaben des Mieters zurückzuführen sind.
5.6 Aztatis schließt ferner jede Haftung für Schäden aus, die sich aus Unkenntnis oder Unwissenheit des Mieters ergeben (z.B. über die spezifische Beschaffenheit des vom Mieter eingebauten Fahrzeugs, die Gewichtsverteilung usw.) sowie für Schäden, die der Mieter zu vertreten hat.


6. Beendigung des Mietvertrags

6.1 Der befristete Mietvertrag endet am Ende der befristeten Laufzeit.
6.2 Der Mietvertrag endet mit dem Datum der Rückgabe des Geräts, die durch den Rückgabebericht nachgewiesen wird. Das Rückgabeprotokoll muss das Datum der Rückgabe, den technischen Zustand des Geräts, sein Zubehör sowie eine Liste der Mängel und Defekte enthalten.

 

7. Persönlichkeitsrechte

Die Geschäftsräume werden 24 Stunden am Tag digital überwacht. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass in seiner Anwesenheit eine Videoaufzeichnung von ihm erstellt wird und diese aus Sicherheitsgründen von der Firma Aztatis Kft. auf einem physischen Speicher und in der Cloud für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen gespeichert und gegebenfalls an offizielle Stellen weitergegeben wird.

 

8. Schlussbestimmungen

8.1 Der Mietvertrag unterliegt dem ungarischen Recht. In Angelegenheiten, die im Mietvertrag und in diesen AGB nicht geregelt sind, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
8.2 Alle Rechtsstreitigkeiten gegen eine ausländische juristische Person oder eine ausländische Privatperson werden vom ungarischen Gericht verhandelt.
8.3 Aztatis ist berechtigt, die Bestimmungen der vorliegenden AGB jederzeit einseitig zu ändern. Die geänderten Bestimmungen gelten für Aufträge, die nach ihrem Inkrafttreten erteilt werden.
8.4 Der Mieter kann eine Beschwerde unter der E-Mail-Adresse contact@aztatiskft.hu einreichen.
8.5 Das Datum des Inkrafttretens der vorliegenden AGB ist der 10. Juli 2023.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von Aztatis verfügbar: http://bütykölde.hu/termsde.html